Vertragsunterlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsrahmen für die Nutzung der GerüstKontor-Plattform.
Dieser Text ist noch nicht rechtlich beziehungsweise datenschutzrechtlich freigegeben und darf nicht als abschließend geprüfte Vertragsgrundlage verstanden werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitsentwurf
Nicht rechtlich freigegeben. Nicht als Vertragsgrundlage verwenden.
1. Gegenstand und Kundenkreis
GerüstKontor ist eine cloudbasierte Fachanwendung für Unternehmen. Sie unterstützt insbesondere Kunden-, Angebots-, Projekt-, Aufmaß-, Rechnungs- und Zahlungsvorgänge. Die Nutzung richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
2. Vertrag und Benutzerkonten
Der Vertrag wird mit dem jeweiligen Unternehmen geschlossen. Das Unternehmen verwaltet seine Benutzer und ist für deren Berechtigungen und Handlungen verantwortlich. Zugangsdaten dürfen nicht gemeinsam genutzt werden.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Funktionsumfang, vereinbarte Verfügbarkeiten, Supportleistungen, Tarife und Nutzungsgrenzen ergeben sich aus der jeweils veröffentlichten Leistungsbeschreibung und dem gebuchten Tarif.
4. Mitwirkungspflichten
Der Kunde prüft Stammdaten, steuerliche Einstellungen und erzeugte Dokumente vor ihrer Verwendung. Er hält seine Kontaktdaten aktuell, schützt Zugänge und meldet Sicherheits- oder Datenfehler unverzüglich.
5. Fakturierung und Archivverantwortung
GerüstKontor ist ein Fakturierungs- und operatives Vorsystem, kein steuerlich führendes Langzeitarchiv. Der Kunde muss Originalbelege und steuerlich relevante Daten regelmäßig über die Datenübergabe exportieren, prüfen und in einem geeigneten eigenen System aufbewahren. Ein protokollierter Download belegt nur die Bereitstellung durch GerüstKontor.
6. Vergütung und Zahlungsverzug
Preise, Abrechnungsintervalle, Testphasen und Zahlungsarten ergeben sich aus Bestellung und Preisblatt. Die Regeln zu Fälligkeit, Mahnung, Sperre und Wiederfreischaltung sind vor einer verbindlichen Verwendung zu ergänzen.
7. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Wartungsfenster, Reaktionszeiten, Sicherungsziele sowie zulässige Einschränkungen sind vor einer verbindlichen Verwendung tarifbezogen festzulegen. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
Soweit GerüstKontor personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der gesonderte Auftragsverarbeitungsvertrag. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen angemessen geschützt.
9. Laufzeit, Kündigung und Datenübergabe
Nach Vertragsende wird der Mandant grundsätzlich schreibgeschützt. Ein vollständiger Abschluss-Export wird bereitgestellt; der Read-only-Zugang ist nach aktueller Produktentscheidung 90 Tage vorgesehen. Löschung, Sperren und gesetzliche Ausnahmen sind vor einer verbindlichen Verwendung abschließend rechtlich zu regeln.
10. Haftung und Schlussbestimmungen
Haftungsumfang, Gewährleistung, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Änderungsverfahren müssen vor einer verbindlichen Verwendung durch Rechtsberatung ergänzt und freigegeben werden.